06-08-2012, 11:07
Im BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html steht:
Also Auskunft über deine Einnahmen und dein Vermögen.
Da steht nicht drin, dass du angeben musst von wem du dein Einkommen beziehst, auf welches Konto es fliesst, wo und wie du versichert bist, ob du und mit wem du zusammenlebst, was du Miete zahlst etc. Nicht mal wo du wohnst, ist da erwähnt.
Einfach mal logisch überlegen, was braucht die Gegenseite um dich relativ einfach zu pfänden, wenn du nicht zahlst:
Dein Arbeitgeber, deine Kontonummer, die Nummern von irgendwelchen Versicherungen, Anschrift, also schwarz machen.
Du kannst auch höchstpersönlich mit den Belegen beim JA vorsprechen und den Typen dort erlauben, die Belege einzusehen und sich die relevanten Daten aufzuschreiben.
Also Auskunft über deine Einnahmen und dein Vermögen.
Da steht nicht drin, dass du angeben musst von wem du dein Einkommen beziehst, auf welches Konto es fliesst, wo und wie du versichert bist, ob du und mit wem du zusammenlebst, was du Miete zahlst etc. Nicht mal wo du wohnst, ist da erwähnt.
Einfach mal logisch überlegen, was braucht die Gegenseite um dich relativ einfach zu pfänden, wenn du nicht zahlst:
Dein Arbeitgeber, deine Kontonummer, die Nummern von irgendwelchen Versicherungen, Anschrift, also schwarz machen.
Du kannst auch höchstpersönlich mit den Belegen beim JA vorsprechen und den Typen dort erlauben, die Belege einzusehen und sich die relevanten Daten aufzuschreiben.