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JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
#13
(06-08-2012, 10:30)L3NNOX schrieb: Was genau würde man da schwärzen? Im Grunde ja ALLES ausser Name und das Netto überwiesene Geld?

Ja! Es muß nur noch irgendwo "Gehaltszettel" o.ä. und das Datum stehen.

(06-08-2012, 10:30)L3NNOX schrieb: Meckern die dann nicht zurecht..Verletzung der Auskunftspflich usw?

Natürlich meckern sie!

Und, wo ist das Problem?

Sie haben kein Anrecht auf diese Daten und basta!

Bezüglich schwärzen: Man kann auch die Sachen einscannen und dann per einfachem, simplen Bildbearbeitungsprogramm alles unwichtige ausgrauen bzw. ganz löschen (sieht nicht so schlimm aus wie schwarz). Funktioniert hervorragend!

Wichtig ist, daß auch kleine Nebeninformationen (z.B. Formularnummer o.ä.) weg sind.

Diese überarbeitet Version wird dann ausgedruckt und an das JA gesendet.

Wichtig: Sie haben KEINEN Anspruch auf Originale!

Und vor Gericht (wo Du dann eh einen Anwalt brauchst) verfährt man genauso: Man zeigt dem Anwalt die unbearbeiteten Originale und läßt ihn dann bezeugen, daß die Angaben auf den bearbeiteten Blättern mit den Originalen übereinstimmen.

Und fertig!

Simon II
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RE: JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH - von Simon ii - 06-08-2012, 11:39

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