06-08-2012, 22:01
(04-08-2012, 08:27)Ibykus schrieb:bio schrieb:Wir haben dann auf entsprechende Paragraphen (zur Mitnahme von Beistanden zu Besprechungen etc.) hingewiesen, was die Dame aber nicht interessierte.die §§, auf die ihr euch berufen habt, interessieren mich.
Ich sehe den Vorgang doch richtig, wenn ich davon ausgehe, dass seitens des JA eine Beratung anläßlich eines elterlichen Streites über familienrechtliche Umgangsangelegenheiten angeboten wurde; es sich mithin um KEIN sozialrechtliches Verwaltungsverfahren handelt und § 13 Abs. 4 SGB X insoweit ausscheidet?
In der Tfaq habe ich gelesen, dass ein Beistand/Vertrauensperson rechtlich garantiert ist. Ich wusste nicht, dass dies nicht für Gespräche mit JA in Umgangsverfahren gilt. Vielleicht sollte man dann die Infos in der Tfaq überprüfen.