(07-08-2012, 10:19)iglu schrieb: @skipperEine strenge Vorschrift ist mir nicht bekannt.
umgangskinder zählen sozialrechtlich nicht als ganze person.
In diesem fall wird es davon abhängen, wie hoch die sonderbedarfe sind.
Aber das sind eben die fehlenden informationen.
Ich weiß nur, daß um die Frage gelegentlich gerungen wird,
ob und inwieweit die Umgangskinder bei der Bemessung der KdU voll zu berücksichtigen sind. Das hängt sehr von den Umständen ab. Je mehr Umgang und je älter sie sind, umso weniger spricht gegen ein Zimmer/Kind. Bei Standardumgang (>30% der Jahreszeit) sollte es keine Diskussion geben.
Die KdU sind ein wesentlicher Faktor bei der Ermittlung des Bedarfs und der Bedürftigkeit.
Die Kind-Regelleistungen werden taggenau errechnet.