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Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet!
#2
(08-03-2009, 17:29)gleichgesinnter schrieb: Ihr geforderter Selbstbehalt von 900,- Euro gilt fuer das deutsche Gebiet, nicht jedoch fuer Spanien. Im Ausland lebende Unterhaltsverpflichtete bekommen keinen Selbstbehalt zugesprochen weil es ihre eigene Entscheidung war nach Spanien zu ziehen.

Das ist eindeutig falsch!

"Es ist sodann der Bedarf des in Deutschland lebenden Unterhaltsberechtigten nach den hiesigen Verhältnissen zu ermitteln. Allerdings muss dem im Ausland lebenden Unterhaltsverpflichteten ein nach den jeweiligen Verhältnissen angemessener Selbstbehalt verbleiben." 900,- Euro x X%. (im unteren Teil des Textes)
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/0...im-inland/
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von borni - 08-03-2009, 17:51
RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von chbar - 09-03-2009, 21:20
RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von Exilierter - 10-03-2009, 10:25
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RE: Naechste Runde in meinem Fall eingelaeutet! - von Trinco - 08-04-2009, 19:03

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