07-08-2012, 11:53
Hab geschrieben:
Nur umgekehrt würde es stimmen.
Ich bin ja eigendlich selbst betroffen, gemeinsames Sorgerecht und beide haben gerichtlich das ABR ábgegeben.
Zitat:Wenn KM das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat so hast du auch kein Sorgerecht mehr.Da hab ich was verdreht, das stimmt so natürlich nicht.
Nur umgekehrt würde es stimmen.
Ich bin ja eigendlich selbst betroffen, gemeinsames Sorgerecht und beide haben gerichtlich das ABR ábgegeben.