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Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ?
#37
jo, frag mal deinen anwalt. dann wartet ihr zwei süßen nochmal ein paar monate ab und trinkt tee. und dann wird schon alles gut.

man möge mich lauthals korrigieren wenn ich etwas falsches sage.

als nichtbeteiligter akteneinsicht in ein verfahren zu bekommen ist albern.

umgangsanträge kann man immer wieder stellen.

wenn dein anwalt es mit dem abr ernst meinte, hätte er den antrag vor monaten eingetütet.

bei der konstellation (umgang alle zwei wochen 3 stunden, das kind seit monaten nicht gesehen, familienhilfe bei ex) wird dir nie und nimmer das abr übertragen. Eher landet das kind in einer pflegefamilie.

Du brauchst als basis für alles andere soliden und v.a. MEHR umgang.

Die chancen dafür verschlechtern sich je länger du wartest.
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RE: Muss das JA nicht das Familiengericht einberufen ? - von iglu - 07-08-2012, 12:42

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