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Antrag bei Gericht ?
#9
(07-08-2012, 12:13)Jessy schrieb: Auch wenn ich mich damit jetzt vielleicht unbeliebt mache:
Ipad, es ist auch DEINE Tochter. Nicht nur die Tochter deiner Ex. DU willst mit ihr Urlaub machen. Insofern ist es ja wohl selbstverständlich, dass du auch die lebens- bzw. urlaubsnotwendigen Dinge bereitstellst.
Ich kann da nirgendwo erkennen, dass du mit deiner Einstellung "moralisch im Recht" bist.

Falls du dir die Sachen nicht leisten kannst:

Irgendwo hast du recht, irgendwo aber auch nicht.

Es ist halt die übliche Kränkung, die dieses perverse System für die Väter bereithält: Einerseits stellt man als Vater den kompletten Lebensbedarf für ein Kind sicher, durch stets pünktliche Überweisung des herabsetzend "Mindestunterhalt" genannten Betrages, der zusammen mit dem Kindergeld nach offizieller Lesart den kompletten Lebensbedarf eines Kindes deckt. Andererseits verweigert dann jedoch die Kimu dem Kind die Mitnahme "seiner" Sachen in den Zeiten mit dem Vater.

Der soll dann "wenn er es sich nicht (mehr) leisten kann" auf Second-Hand-Läden und Mildtätigkeitsveranstaltungen ausweichen....also noch andere um milde Gaben bitten .... Der Vater soll sich bücken, die Mutter hat halt "durchsetzbare Ansprüche" und die gesamte staatliche Gewalt an ihrer Seite.

Du könntest das oben schon sagen, wenn du zugleich sagst, dass einige Kimu´s hemmungslos abkassieren, für Zeiten und Dinge in denen sie keinen Aufwand haben. Ohne jede Rücksicht aufs Kind.

Aber praktisch würde ich schon sagen: ICH als Vater will Urlaub mit dem Kidn machen. Dazu kann ich die Mittel bestmöglich verwenden, die mir nach Abzocke durch System und Frau noch bleiben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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