07-08-2012, 13:35
Die "Rückholquoten-Lüge" ist halt eine gigantische Propaganda-Masche.
Bereits nach dem Willen des Gesetzgebers könnte die Rückholquote niemals 100% erreichen und vermutlich auch kaum nennenswert die 50%-Marke übersteigen. So eignet sie sich prima, um immer schlecht über Väter zu reden.
Denn in sehr vielen Fällen wird nach dem Gesetz der Unterhaltsvorschuss von vornherien als Ausfallleistung gezahlt. Eben weil von anfang an bekannt ist, dass kein leistungsfähiger Unterhaltszahler vorhanden ist. Ganz simpel ist das bei allen toten Vätern der Fall. Aber auch bei jemand, dr aufgrund einer Behinderung gar nicht erwerbsfähig ist oder bei jemand, der in der Unterhaltsvorschuss-Zeit nicht leistungsfähig ist. Früh-Rentner, krankheitsbedingt erwerbsunfähige, etc. Insbesondere auch Studenten, die im Erststudium sind, ggfs. Befög-Empfänger.
Leider werden insbesondere letztere öfters von solchen Ämtern mit nicht ganz koscheren Mitteln über den Tisch gezogen, so dass sie nachträglich UVG-Schulden anerkennen, die sie gar nicht hätten zurückzahlen müssen.
Daher: Finger weg von Ratenzahlungs- und Stundungsanträgen gegenüber der UVG-Typen!
Die Mehrzahl dieser Ratenzahlungs- und Stundungsvorschläge sind wohl rechtswidrig!
Apropos: Falls hier jemand aus Reutlingen ist, würde ich gerne mit dem zusammen eine Anfrage an die Gemeinde machen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie denn die Rückholquote sich darstellt nach dem Geschlecht der Unterhaltspflichtigen?
Bereits nach dem Willen des Gesetzgebers könnte die Rückholquote niemals 100% erreichen und vermutlich auch kaum nennenswert die 50%-Marke übersteigen. So eignet sie sich prima, um immer schlecht über Väter zu reden.
Denn in sehr vielen Fällen wird nach dem Gesetz der Unterhaltsvorschuss von vornherien als Ausfallleistung gezahlt. Eben weil von anfang an bekannt ist, dass kein leistungsfähiger Unterhaltszahler vorhanden ist. Ganz simpel ist das bei allen toten Vätern der Fall. Aber auch bei jemand, dr aufgrund einer Behinderung gar nicht erwerbsfähig ist oder bei jemand, der in der Unterhaltsvorschuss-Zeit nicht leistungsfähig ist. Früh-Rentner, krankheitsbedingt erwerbsunfähige, etc. Insbesondere auch Studenten, die im Erststudium sind, ggfs. Befög-Empfänger.
Leider werden insbesondere letztere öfters von solchen Ämtern mit nicht ganz koscheren Mitteln über den Tisch gezogen, so dass sie nachträglich UVG-Schulden anerkennen, die sie gar nicht hätten zurückzahlen müssen.
Daher: Finger weg von Ratenzahlungs- und Stundungsanträgen gegenüber der UVG-Typen!
Die Mehrzahl dieser Ratenzahlungs- und Stundungsvorschläge sind wohl rechtswidrig!
Apropos: Falls hier jemand aus Reutlingen ist, würde ich gerne mit dem zusammen eine Anfrage an die Gemeinde machen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, wie denn die Rückholquote sich darstellt nach dem Geschlecht der Unterhaltspflichtigen?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #