07-08-2012, 17:08
So die Enscheidung des OLG ist da.
Es bestätigt das Urteil für den 1. Tatzeitraum und mein Anwalt sieht laut seinem Schreiben auch keine Veranlassung, an dem Urteil zu zweifeln.
Das vorerst, bevor ich mit ihm telefoniert habe.
Ich möchte auf jeden Fall vor den BGH oder vor das BVerfG. Mal schauen, was er dazu sagt.
lg
Camper
Es bestätigt das Urteil für den 1. Tatzeitraum und mein Anwalt sieht laut seinem Schreiben auch keine Veranlassung, an dem Urteil zu zweifeln.
Das vorerst, bevor ich mit ihm telefoniert habe.
Ich möchte auf jeden Fall vor den BGH oder vor das BVerfG. Mal schauen, was er dazu sagt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.