07-08-2012, 20:45
(07-08-2012, 18:47)Jessy schrieb: Es ist AUCH DEINE Tochter. Wenn die KM schon Terz mach, musst du dich da wohl nicht auch noch anschließen, oder doch?
@sorglos hatte es bereits angesprochen, und dem möchte ich mich zum Teil anschließen.
Dein "AUCH DEINE TOCHTER" ist genauso wenig zielführend wie, "das kann nur von einer Frau kommen."
Mal davon abgesehen, dass sich ein Streit über solche "Lapalien" wie günstig zu bekommende Kleidung oder Bettwäsche erübrigt, steckt meines Erachtens der Gedanke des "Sonderbedarfs" oder "Mehrbedarfs" dahinter.
Dieser "üble Beigeschmack" zusätzlich zum Kindesunterhalt ist aus den Köpfen nicht wegzukriegen. Egal auf welcher Seite. Sei es bei der Unterhaltsempfängerin oder dem Unterhaltsleistenden!
Ich selbst zahle den ca. Dreifachen "Mindestbedarf" meiner Kinder.
Aber trotzdem besteht für "meine" Kindesbsitzerin die Möglichkeit, weitere "Bedarfe" anmelden zu können.
Aus welchem Grund?
Ja, richtig, .... weil es ihr zusteht!
Viele Mütter und Väter lassen sich leiten vom unsäglichen deutschen Familienuterhaltsrecht! Und sind leider Gottes nicht mehr in der Lage, sich auf wesentliche Sachen zu konzentrieren!
Dem Wohl des Kindes!
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Denn das Kind will auf gar keinen Fall, dass sich Vater und Mutter streiten!