07-08-2012, 21:01
(07-08-2012, 20:37)Ibykus schrieb: 3. die Privatsphäre anderer Beteiligter zu schützen ist,Sehr gut auf den Punkt gebracht, Ibykus.
sprechen will, dann ist doch leicht einsehbar, dass die JA-Mitarbeiterin nicht befugt sein kann, in Anwesenheit (unerlaubter) Dritter sich zum Verfahren zu äußern.
Ergänzend möchte ich beitragen, dass wegen einer Einsicht der Akte beim JA ähnliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Ich selbst kann z.B. nicht zum JA wandern, um Akteneinsicht für meine Kinder zu bekommen. Das muß nämlich begründet sein.
Ich bekomme jederzeit Einsicht in die JA-Akte, wenn ein gerichtliches Verfahren anhänglich ist.
Und rein aus Erfahrungs-Gründen, mal zu schauen, wie die da so ticken, sollte jeder Vater dieses auch in Anspruch nehmen!