07-08-2012, 21:29
(07-08-2012, 20:37)Ibykus schrieb: Vielleicht sollte man betonen, dass sich auf § 13 zu berufen ein Verwaltungsverfahren erfordert.
Da dies in §13 drinsteht ("Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen"...) ist es nicht nochmal genannt. Ich kanns aber ergänzen. Doppelhinweise finde ich meist überflüssig, weil alles nur länger wird ohne mehr Information zu enthalten.