08-08-2012, 13:10
(06-08-2012, 19:40)p schrieb: Die Mutter hat also einen Anwalt beauftragt und ist gleichzeitig eine Jugendamtsbeistandschaft eingegangen? Nicht erlaubt.
Könnt ihr mir den entsprechende Rechtsgrundlage nennen? Ich finde nur § 114 FamFg und da steht:
Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht wenn ein Beteiligter durch das Jugendamt als Beistand vertreten ist
Also nicht, dass es verboten bzw. nicht erlaubt wäre.
Ich meine allerdings auch, dass es nicht erlaubt wäre. Hätte das gerne in der Hinterhand.