Ist doch eher ein Grund für dich die Angelegenheit weiter zu verzögern. Ich würde vor Abgabe irgendwelcher Auskünfte, bzw. vor Beantwortung zunächst einmal die Vollmacht anfordern und eine Klarstellung, wer denn nun die Interessen vertritt.
Zum Beispiel mal ganz einfach schreiben, dass ein Jugendamtsbeistand behauptet, die Interessen zu vertreten und jetzt plötzlich auch noch ein Rechtsanwalt. Da du die betreffenden Auskünfte aber nur an eine Stelle abgeben würdest, erwartest du erst mal einen Nachweis/Beleg, dass die Beistandsschaft beendet wurde.
Dann warten, bis das kommt und dann mitteilen, dass der Zeitpunkt der letzten Auskunft noch keine 2 Jahre her ist, sich keine Änderungen ergeben haben und gut is.
Vorteil: der RA musst schon wieder einen Brief mehr lesen und schreiben als nötig... für das gleiche Honorar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist gleichzeitig eine Beistandsschaft zu haben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur wird man Rechtsanwalt wohl selbst bezahlen müssen, bzw. der Beistand wird seine Arbeit beenden, wenn er das mitbekommt.
Zum Beispiel mal ganz einfach schreiben, dass ein Jugendamtsbeistand behauptet, die Interessen zu vertreten und jetzt plötzlich auch noch ein Rechtsanwalt. Da du die betreffenden Auskünfte aber nur an eine Stelle abgeben würdest, erwartest du erst mal einen Nachweis/Beleg, dass die Beistandsschaft beendet wurde.
Dann warten, bis das kommt und dann mitteilen, dass der Zeitpunkt der letzten Auskunft noch keine 2 Jahre her ist, sich keine Änderungen ergeben haben und gut is.
Vorteil: der RA musst schon wieder einen Brief mehr lesen und schreiben als nötig... für das gleiche Honorar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist gleichzeitig eine Beistandsschaft zu haben und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Nur wird man Rechtsanwalt wohl selbst bezahlen müssen, bzw. der Beistand wird seine Arbeit beenden, wenn er das mitbekommt.