Siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Beistand...74954.html
Rechtlich scheinbar möglich. Deshalb Sand ins Getriebe streuen um Aufklärung zu verlangen, an wenn die Auskunft (nämlich,dass es erst nach Ablauf der 2 Jahre wieder Auskunft gibt) gehen soll.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Beistand...74954.html
Rechtlich scheinbar möglich. Deshalb Sand ins Getriebe streuen um Aufklärung zu verlangen, an wenn die Auskunft (nämlich,dass es erst nach Ablauf der 2 Jahre wieder Auskunft gibt) gehen soll.