08-08-2012, 14:22
(08-08-2012, 12:17)Azrael1966 schrieb: Und ab wann sollte man die Abänderungsklage wegen Volljährigkeit anstreben?...erst zu Beginn der Volljährigkeit oder wieviel Monate im vorraus?.
Am Tag der Volljährigkeit. Aber nachdem keine Schulbescheinigung da ist, musst du jetzt klagen. Vermutlich wirst du längst betrogen, das Kind macht eine Ausbildung mit Vergütung oder wohnt gar nicht mehr bei der Sorgeberechtigten.