Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#40
(08-08-2012, 12:17)Azrael1966 schrieb: Und ab wann sollte man die Abänderungsklage wegen Volljährigkeit anstreben?...erst zu Beginn der Volljährigkeit oder wieviel Monate im vorraus?.

Am Tag der Volljährigkeit. Aber nachdem keine Schulbescheinigung da ist, musst du jetzt klagen. Vermutlich wirst du längst betrogen, das Kind macht eine Ausbildung mit Vergütung oder wohnt gar nicht mehr bei der Sorgeberechtigten.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von p__ - 08-08-2012, 14:22

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit RR9 6 8.456 09-09-2014, 19:46
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! camparsoneu 16 16.341 10-07-2012, 00:18
Letzter Beitrag: camparsoneu
  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? FreiHerr 30 41.382 29-05-2011, 21:26
Letzter Beitrag: Hasserfuellter
Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden Maddog 14 19.198 10-10-2009, 05:11
Letzter Beitrag: Gast1

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste