08-08-2012, 18:21
Ich habe jetzt nicht nochmal alles gelesen aber wenn du eine gerichtliche Umgangsvereinbarung hast und sie hält sich nicht dran, dann musst du tatsächlich wieder zum Gericht.
Allerdings, nicht um eine Änderung der Vereinbarung zu beantragen, sondern, ihre Vollstreckung.
Diese erfolgt dann, bei Einsicht des Richters, in Form einer Ordnungsstrafe (selten) oder in Form einer kraus gezogenen Stirn bzw. einem einem "Dududu" in Kombination mit einem wackelnden Zeigefinger (häufiger).
Das hätte dir aber eigentlich dein RA erklären müssen, statt lapidar zu erklären, dass eine Abänderung nicht geht. Ich würde den auch an die Luft setzen.
Steht in deiner Vereinbarung etwas von der Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG?
Gib doch mal ein paar Details der Vereinbarung.
Allerdings, nicht um eine Änderung der Vereinbarung zu beantragen, sondern, ihre Vollstreckung.
Diese erfolgt dann, bei Einsicht des Richters, in Form einer Ordnungsstrafe (selten) oder in Form einer kraus gezogenen Stirn bzw. einem einem "Dududu" in Kombination mit einem wackelnden Zeigefinger (häufiger).
Das hätte dir aber eigentlich dein RA erklären müssen, statt lapidar zu erklären, dass eine Abänderung nicht geht. Ich würde den auch an die Luft setzen.
Steht in deiner Vereinbarung etwas von der Möglichkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG?
Gib doch mal ein paar Details der Vereinbarung.