OK. Habe hierzu noch einen nützlichen Link gefunden.
"Zunächst bleibt festzuhalten, dass die meisten Strafanträge wegen der Verletzung einer Unterhaltspflicht im Sande verlaufen. Sie werden entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen geringer Schuld bereits eingestellt.
...
Für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das Strafverfahren selbst bedeutet das, dass ermittelt werden muss, ob ein pflichtgemäßes Verhalten wenigstens zur teilweisen Leistungsfähigkeit geführt hätte (OLG Düsseldorf, Urt.v. 07.04.1993, 2 Ss 93/93-39/93 II). Hier muss die Staatsanwaltschaft den konkreten Nachweis führen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten hätten aufgenommen und welche Einkünfte hätten erzielt werden können (OLG Düsseldorf, StV 1996, 45)."
usw.
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gord...ist-zu-tun
"Zunächst bleibt festzuhalten, dass die meisten Strafanträge wegen der Verletzung einer Unterhaltspflicht im Sande verlaufen. Sie werden entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen geringer Schuld bereits eingestellt.
...
Für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das Strafverfahren selbst bedeutet das, dass ermittelt werden muss, ob ein pflichtgemäßes Verhalten wenigstens zur teilweisen Leistungsfähigkeit geführt hätte (OLG Düsseldorf, Urt.v. 07.04.1993, 2 Ss 93/93-39/93 II). Hier muss die Staatsanwaltschaft den konkreten Nachweis führen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten hätten aufgenommen und welche Einkünfte hätten erzielt werden können (OLG Düsseldorf, StV 1996, 45)."
usw.
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/gord...ist-zu-tun
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.