Solche Großkommentatoren wie Coester haben großen Einfluß, auf sie wird gern Bezug genommen, mit ihnen werden gute Argumente vom Tisch gewischen.
Für mich steht fest:
Die alleinsorgende Zeit einer Frau/Mutter von Zeugung bis Einrücken des Vaters in die ES ist mit dem Kundeswohl grundsätzlich unvereinbar.
Das wird EINE Säule meiner VB gegen das zu erwartende Refomgesetz sein.
Für mich steht fest:
Die alleinsorgende Zeit einer Frau/Mutter von Zeugung bis Einrücken des Vaters in die ES ist mit dem Kundeswohl grundsätzlich unvereinbar.
Das wird EINE Säule meiner VB gegen das zu erwartende Refomgesetz sein.