09-08-2012, 19:46
So,..ich habe nochmals ein Schreiben aufgesetzt und wollte euch fragen ob dieses so okay ist oder ob ich noch etwas ändern sollte.
Falls dahingend wieder nichts passiert,..Klage erheben.
Möchte nicht das der Eindruck entsteht ich hätte nichts unversucht gelassen um Auskunft zu bekommen.
Falls dahingend wieder nichts passiert,..Klage erheben.
Möchte nicht das der Eindruck entsteht ich hätte nichts unversucht gelassen um Auskunft zu bekommen.
Zitat:Guten Tag Frau XXX,[/quote]
Leider bekam ich von ihnen weder eine Rückmeldung noch die angeforderte Schulbescheinigung.
Da ich weder den Wohnort der Kindesmutter oder des Kindes kenne und Sie die Beistandschaft für das Kind XXXXX übernommen haben sind sie daher mein Ansprechpartner.
Ich darf sie daran erinnern das sie mir dahingehend nach § 1686 BGB zur Auskunft verpflichtet sind.
Ich bitte sie daher nochmals mir eine aktuelle Schulbescheinigung im Original zuzusenden.
Desweiteren hätte ich gerne noch folgendes:
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Von ihnen eine Bestätigung das Wohnort/Aufenthaltsort und Meldeadresse des Kindes XXXXXXX mit dem Wohnort/Aufenthaltsort und Meldeadresse der Kindesmutter XXXXXXX übereinstimmen und identisch sind.
Dafür setze ich ihnen letztmalig eine Frist von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens.
Sollte ich wieder keine Rückmeldung bzw. die angeforderten Schriftstücke erhalten, obwohl dieses problemlos möglich sein sollte zumal ein Rechtsanspruch darauf besteht, werde ich umgehend Auskunfts und Abänderungsklage erheben da dann anzunehmen ist das die geforderten Unterlagen gar nicht vorgelegt werden können und der Unterhaltsanspruch neu geprüft werden muss.
Mfg