09-08-2012, 20:46
im famfg gibt es einen § nachdem der gerichtsstand an den wohnort des vaters verwiesen werden kann, wenn mutti mit kind ohne einverständnis des vaters wegzieht. aber ich glaube der vater muss sorgeberechtigt sein, damit das geht.
irgendwo bei den kindschaftssachen 151-168 famfg.
irgendwo bei den kindschaftssachen 151-168 famfg.