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Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV?
#31
(09-08-2012, 15:05)sorglos schrieb: Beispiel gestern:
"Der Vater ist nach §38,Abs 2 SGB II zwar für die Antragstellung und Entgegennahme der Leistungen berechtigt, nicht jedoch dazu, das minderjährige Kind im Widerspruchsverfahren zu vertreten.... "

Diese Befugnis ist auch in Absatz 1 nicht genannt. Dann darf niemand jemanden im Widerspruchsverfahren vertreten?
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV? - von DerGedanke - 04-08-2012, 17:01
RE: Gibt es Geschlechterdiskriminierung bei Hartz IV? - von karlma - 10-08-2012, 10:08
Männer häufiger sanktioniert als Frauen - von Kasimir - 02-08-2012, 10:30

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