10-08-2012, 13:49
...und eben kam per PIN-Ag die Schulbescheinigung.
Im Orginal und diesmal ohne irgendwelche Androhungen von irgendwas.
Nur "Zur Kenntnisnahme" und das wars,..normal isse gesprächiger
Bis nächstes Jahr ist wohl Büffeln angesagt und dann Abitur.
Jut, soll mir Recht sein, verringert sich wenigstens da der Stress.
Durch die Aufstockung bin ich in der Lage den festgelegten Mindestunterhalt zu zahlen ohne zu verhungern.
Ich werde also die Differenz zur Lohnpfändung an das JA überweisen ( auf das Konto der Kindesmutter überweise ich nix, das stellte ich schon vorher klar als noch gesprochen wurde und bekam ne Kontonummer).
Also sammeln sich dann keine weiteren Unterhaltsschulden mehr an.
Nächster Schritt wäre dann ganz fix in die Privatinsolvenz weil dann auch nicht mehr wegen Unterhaltsschulden gepfändet werden kann und meine Lohnpfändung dann hinfällig ist, richtig?.
Bzw müsste dann doch der Titel ausser Kraft gesetzt sein wenn die PI anläuft, oder?
Und da ich ja dann den Mindestunterhalt leiste, kann man mir ja auch nicht mehr kommen mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" da ich diesen ja zahle,..habe ich das auch korrekt verstanden?.
Oder muss ich auch Bewerbungen vorlegen um Unterhaltsschulden zu tilgen?.
Ok,..meine nächste Frage...ich hatte ja eine Seite vorher den Titel eingescannt, endet jener automatisch mit dem 18. Geb oder läuft dieser einfach mit Pfändung sonst weiter?.
Denn der Titel ist ja auf die Kindesmutter und ab dem 18, ist ja dann das Kind der Gläubiger, muss jener nicht irgendwie umgeschrieben werden und muss das Kind dann nicht eine erneute Pfändung beantragen?.
Sind meine Gedankengänger so weit okay oder habe ich irgendwo einen Fehler in der Reihenfolge wie ich was angehen möchte?.
Mann, auch wenns blöde klingt, mir fiel heute eine ganze Lawine vom Herzen...sind nur kleine Schritte aber wenigstens habe ich das Gefühl es geht ein ganz klein wenig vorran
.
Im Orginal und diesmal ohne irgendwelche Androhungen von irgendwas.
Nur "Zur Kenntnisnahme" und das wars,..normal isse gesprächiger

Bis nächstes Jahr ist wohl Büffeln angesagt und dann Abitur.
Jut, soll mir Recht sein, verringert sich wenigstens da der Stress.
Durch die Aufstockung bin ich in der Lage den festgelegten Mindestunterhalt zu zahlen ohne zu verhungern.
Ich werde also die Differenz zur Lohnpfändung an das JA überweisen ( auf das Konto der Kindesmutter überweise ich nix, das stellte ich schon vorher klar als noch gesprochen wurde und bekam ne Kontonummer).
Also sammeln sich dann keine weiteren Unterhaltsschulden mehr an.
Nächster Schritt wäre dann ganz fix in die Privatinsolvenz weil dann auch nicht mehr wegen Unterhaltsschulden gepfändet werden kann und meine Lohnpfändung dann hinfällig ist, richtig?.
Bzw müsste dann doch der Titel ausser Kraft gesetzt sein wenn die PI anläuft, oder?
Und da ich ja dann den Mindestunterhalt leiste, kann man mir ja auch nicht mehr kommen mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" da ich diesen ja zahle,..habe ich das auch korrekt verstanden?.
Oder muss ich auch Bewerbungen vorlegen um Unterhaltsschulden zu tilgen?.
Ok,..meine nächste Frage...ich hatte ja eine Seite vorher den Titel eingescannt, endet jener automatisch mit dem 18. Geb oder läuft dieser einfach mit Pfändung sonst weiter?.
Denn der Titel ist ja auf die Kindesmutter und ab dem 18, ist ja dann das Kind der Gläubiger, muss jener nicht irgendwie umgeschrieben werden und muss das Kind dann nicht eine erneute Pfändung beantragen?.
Sind meine Gedankengänger so weit okay oder habe ich irgendwo einen Fehler in der Reihenfolge wie ich was angehen möchte?.
Mann, auch wenns blöde klingt, mir fiel heute eine ganze Lawine vom Herzen...sind nur kleine Schritte aber wenigstens habe ich das Gefühl es geht ein ganz klein wenig vorran
