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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#45
Na Glückwunsch, läuft doch erst mal alles ganz gut an!

(10-08-2012, 13:49)Azrael1966 schrieb: Oder muss ich auch Bewerbungen vorlegen um Unterhaltsschulden zu tilgen?.
Nein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von sorglos - 10-08-2012, 18:43

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