10-08-2012, 19:06
(10-08-2012, 13:49)Azrael1966 schrieb: ich hatte ja eine Seite vorher den Titel eingescannt, endet jener automatisch mit dem 18. Geb oder läuft dieser einfach mit Pfändung sonst weiter?
Ja, steht auch in der Trennungsfaq. Erst muss die Unterhaltssituation geklärt sein, bevor die Insolvenz begonnen wird. Das dürfte frühestens der Fall sein
- entweder wenn sich mit der Volljährigkeit herausstellt, dass die Mutter mehr verdient wie du und somit jetzt und in Zukunft den grössten Unterhaltsteil zu tragen hat
- oder erst wenn der Unterhaltsberechtigte die Schule verlässt, kein privilegierter Volljähriger mehr ist. Für die weitere Ausbildung steigt der Selbstbehalt und die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird zu einfachen Erwerbsobliegenheit.
Titel prozessual angreifen, Insolvenz einleiten.