Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit
#15
Die Abwesenheit irgendwelcher von dir behaupteten Aufgaben ändert nichts an Ziel und Rechtscharakter eines Titel. Ausserdem gehst du von der irrigen Prämisse aus, der Pflichtige hätte eine Verantwortung für die von der Rechtspflege falsch angewendeten rechtlichen Konsequenzen. Erstens finde ich es ziemlich irre, Unterhaltspflichtige für den Hirnriss verantwortlich zu machen, den die Rechtspflege produziert und zweitens liegt auch die Verantwortung für die Unterschrift ganz beim Jugendamt. Das Jugendamt ist es, das unter Androhung eines Gerichtsverfahrens ultimativ unter Fristsetzung zur Unterschrift auffordert und falsch berät.

Beim Pflichtigen ein Rechtsstudium oder endlose Eigenrecherchen vorauszusetzen um alle nur möglichen eventuellen Gefahren zu eruieren - soll das ein Witz sein? Und wer das nicht macht, ist selber schuld? Sonst gehts dir gut?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit - von p__ - 10-08-2012, 23:39

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste