11-08-2012, 10:25
(11-08-2012, 07:36)Azrael1966 schrieb: Also die Lohnpfändung auch noch ein jahr "ertragen" oder kann man die irgendwie wegbekommen?
Unterhaltsschulden, die älter als ein Jahr sind werden nach §850c statt nach §850d ZPO gepfändet, es gilt also die Pfändungstabelle. Bis 1360 EUR Nettoeinkommen und einem Unterhaltsberechtigten liegst du bei Pfändungssumme Null.
Wenn bei dir für Altschulden mehr gepfändet wird, musst du sofort vors Vollstreckungsgericht und den Betrag erhöhen lassen.