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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#49
Erstmal sorry das ich dauernd nachfrage aber ist wirklich Neuland für mich.

Also, wenn ich das so recht verstanden habe, ich zahle die Differenz zur Pfändung, habe also dann den Mindestunterhalt gezahlt. Schnappe mir den Bewilligungsbescheid und die Nachweise und marschiere damit zum Vollstreckungsgericht.
Dort lasse ich dann den Betrag erhöhen und teile dieses dann meinem Arbeitgeber mit.

Im Moment hat man meinen Selbstbehalt ja auf 850,-€ festgelegt und jener müsste dann auf 1350 erhöht werden.

Habe ich das so richtig verstanden?.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 11-08-2012, 13:58

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