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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#50
Der Selbstbehalt ist etwas anderes wie das pfändungsfreie Betrag. Selbstbehalt ist Unterhaltsrecht, pfändungsfreier Betrag ist Vollstreckungsrecht. Deine Pfändung geht nach Vollstreckungsrecht, dein Kindesunterhalt nach Unterhaltsrecht, dein aufstockendes ALG 2 nach Sozialrecht. Du siehst, wir haben schon lange kein Leben und Normalität mehr, sondern nur noch verschiedene labyrinthartige Rechtsgebiete, deren Aufgabe es ist, uns zu verknechten, zu verseckeln aber den äusseren Anschein von Korrektheit aufrechterhalten wollen.

Unterhalt zahlst du jetzt ja. Wenn der dem titulierten Betrag entspricht, entstehen ab jetzt keine neuen Schulden, die Pfändung kann sich dann nur noch auf ältere Schulden beziehen. Werden bei dir Altschulden gepfändet, die vor mehr als einem Jahr entstanden sind? In diesem Fall: Vollstreckungsgericht, pfandfreien Betrag auf den Wert der Pfändungstabelle nach §850c ZPO erhöhen lassen.

Wenn deine Unterhaltsschulden auch die letzten Monate entstanden sind, nutzt dir das nichts. Die müssen erst mehr als ein Jahr her sein oder abgetragen sein, um §850c statt §850d zu unterfallen.

Dass das Neuland für dich ist, ist keine Schande. Dass es lange Jahre für dich Neuland war, schon eher. Du hast sehr, sehr lange einfach alles weggeschoben. Jetzt solltest du beginnen, dich zu informieren, nicht nur hier in der faq, Aktivität entwickeln, weitere Schritte gehen.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von p__ - 11-08-2012, 15:07

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