Moin Az,
Du erhältst nun ergänzendes ALG II. Wäre gut gewesen, Du hättest den Antrag schon letzten Monat eingereicht.
Wie hoch ist der aufstockende Betrag?
Gern würde ich meine Berechnungen oben überprüfen.
Wenn Du den titulierten KU nun zahlst, dann ist an dieser Front zunächst mal Ruhe und eine Abänderung des Titels könntest Du zurückstellen.
Nun geht es um die Rückführung der Rückstände, ist zu klären, welche Pfändungsfreigrenzen für Dich gelten und wie Du Dich ggf. gegen Lohnpfändung zu wehren hast > Beratung bei Schuldnerberatung oder Anwalt.
Bevor Du an die Einleitung eines Insolvenzverfahrens denkst, sollten Alternativen ausgeleuchtet werden.
Wie hoch sind die Rückstände, wer fordert was von Dir und warum? Hast Du eine aktuelle Forderungsaufstellung vorliegen?
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Du erhältst nun ergänzendes ALG II. Wäre gut gewesen, Du hättest den Antrag schon letzten Monat eingereicht.
Wie hoch ist der aufstockende Betrag?
Gern würde ich meine Berechnungen oben überprüfen.
Wenn Du den titulierten KU nun zahlst, dann ist an dieser Front zunächst mal Ruhe und eine Abänderung des Titels könntest Du zurückstellen.
Nun geht es um die Rückführung der Rückstände, ist zu klären, welche Pfändungsfreigrenzen für Dich gelten und wie Du Dich ggf. gegen Lohnpfändung zu wehren hast > Beratung bei Schuldnerberatung oder Anwalt.
Bevor Du an die Einleitung eines Insolvenzverfahrens denkst, sollten Alternativen ausgeleuchtet werden.
Wie hoch sind die Rückstände, wer fordert was von Dir und warum? Hast Du eine aktuelle Forderungsaufstellung vorliegen?
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