11-08-2012, 21:42
(11-08-2012, 10:25)p schrieb: Unterhaltsschulden, die älter als ein Jahr sind werden nach §850c statt nach §850d ZPO gepfändet, es gilt also die Pfändungstabelle.Gilt das auch während des laufenden Pfändungsprozesses?
Also wenn bereits Korrespondenz hin und her läuft oder hemmt das den Ablauf der Jahresfrist?