Es fällt sogar einem OLG-Richter selbst auf:
"Die Rechtsprechung argumentiert widersprüchlich, wenn sie einerseits die Annahme jeder Arbeit erwartet (bei Erwerbslosigkeit ergibt sich diese Pflicht auch aus dem Sozialrecht, § 10 Abs. 1 SGB II), bei schlecht bezahlten Tätigkeiten aber eine Verletzung von Erwerbspflichten annimmt."
http://www.juris.de/jportal/portal/t/1pa...s.Maximize (Der Link wird in 4 Wochen nicht mehr verfügbar sein!)
Jetzt müssten die Richter nur auch noch die Konsequenzen daraus ziehen.
"Die Rechtsprechung argumentiert widersprüchlich, wenn sie einerseits die Annahme jeder Arbeit erwartet (bei Erwerbslosigkeit ergibt sich diese Pflicht auch aus dem Sozialrecht, § 10 Abs. 1 SGB II), bei schlecht bezahlten Tätigkeiten aber eine Verletzung von Erwerbspflichten annimmt."
http://www.juris.de/jportal/portal/t/1pa...s.Maximize (Der Link wird in 4 Wochen nicht mehr verfügbar sein!)
Jetzt müssten die Richter nur auch noch die Konsequenzen daraus ziehen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.