(09-08-2012, 19:23)daysilence schrieb: In der Person des Vaters liegen keine Grüne vor, die gegen eine Übernachtung des Kindes an dessen Wohnort sprechen würden.
- Richtig
Allerdings lehnt XXX derzeit eine Übernachtung beim Vater ab.
- Warum wohl ?.
Gründe dafür kann das Kind nicht benennen.
- Wenn KM und Anhang so weiter machen schon und dann ist alles geklärt oder ?.
Das Kreisjugendamt XXX vertritt die Auffassung, dass die beantragte Regelung im Augenblick nicht dem Bedürfnis des Kindes entspricht.
- Nein, niemals, das Kind will es ja so und der Papa zieht das Kind in den Konflikt
Sie würde XXX zu etwas zwingen, was Sie derzeit nicht möchte.
- wieder warum wohl ?.
Eine Ausdehnung des Umgangs mit dem Ziel der Übernachtung kann u.E. nur durch weitere therapeutische Unterstützung erreicht werden.
- Mit so einem Bollwerk das den Papa ablehnt weil falsches Blut im Kinde steckt ?,
wie soll das gehen wenn KM allen etwas vorspielt ?.
Moin daysilence
Überall die gleiche Sch.... wichtigtuerisches Sozialpädagogengefasel, und Töchter und wir müssen drunter leiden. Habe in meinem Fall gegen
den skandalösen Familiengerichtsbeschluß mittlerweile Beschwerde beim OLG eingelegt. Notfalls gehts bis zum BGH / BVerfG.
Einzige Strategie glaube ich mittlerweile ist nach außenhin den Weichspüler zu mimen ( Mediation anbieten, Helferindustrie einbinden ) -
allerdings wohlwissend, dass das ganze Gesumpse eigentlich nur Zeitverschwendung ist - und dann knallhart den Instanzenweg beschreiten....
Mach Dich bereit ....
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )