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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#60
Dann haben wir uns verstanden missSmile

Ich HÄTTE normal ein brutto von 1050,- bei normaler 30 Std Woche, bei 8,75€ Stundenlohn.
Durch die ganzen Zuschläge etc und der Schichtarbeit komme ich allerdings auf ein brutto zwischen 1200,-€/1300,-€.

Da hopsen dann so um die 950,- herum heraus bei Steuerklasse 1 (jetzt sag bloss nich ich würde auch noch ne andere Steuerklasse brauchen, dann fang ich an zu heulen!).

Zitat:Mir ging und geht es darum zu zeigen, daß Pflichtige durchaus eine wirtschaftliche, wenn auch enge Perspektive haben können
Ohhhja,..DAS habe ich gemerkt!Smile.


Das was ICH mich aber wirklich frage ist der Umstand das die Tussi mich über die ganzen Jahre nie darauf hingewiesen hat.
Immer nur Drohungen (sie müssen bis zu 48 Stunden arbeiten um den Mindestunterhalt zu zahlen!) oder sofort Lohnpfändungen.
Der Mindestunterhalt kam da nie bei rum, geschweige denn Rückstände abtragen.

Es war schon extrem schwer ihr zu sagen das kaum ein Heim in der Altenpflege MEHR als den Mindestlohn zahlt, glaubt sie mir bis heute nich denke ich.

Hätte sie mir das Ding so verkauft:

"Gehn se zum Jobcenter und holen se sich aufstockendes ALG II, wir bekommen den Unterhalt und sie müssen nich verhungern".


Dann wäre ne Menge Ärger erspart gewesen und das Kind dessen Beistand sie ist hätte die ganze Zeit Knete bekommen.



Nachtrag:
Aber denke mit dem aufstockenden ALG II ist mir schon extrem geholfen, alleine die Ersparnis bei nem Monatsticket und der Gez-Befreiung wird sich kühöschrankmässig sehr bemerkbar machenSmile

Ich stelle dann mal die Berechnung hier rein zum prüfenSmile

Aber dann meine nächste Frage (sicher nicht die letzte).
Ich habe also nen statischen Titel, ist jener befristet bis zum 18 Lebensjahr oder läuft dieser dann munter weiter?.

Nach meinem Verständnis müsste dieser dann doch auch die Tochter umgeschrieben werden weil Kindesmutter und Jugendam als Beistand (YEAAAHHH!) dann rausfallen.

Also läuft dieser dann "aus" inklusvie der Lohnpfändung und Tochter muss einen neuen beantragen?.
Oder muss ich den jetzigen ab dem 18 geb umständlich mit einer Abänderungsklage aus der Welt schaffen?

Weiss,..sind wahrscheinlich Dusselfragen aber ich fange erst an mich hier reinzufuchsen, sorry.
Will halt Wissenrückstände aufholen und da erscheint mir das Forum hier mittlerweile als beste Möglichkeit.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 13-08-2012, 11:32

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