13-08-2012, 17:07
(11-08-2012, 17:17)DUS schrieb: Ich erhalte 500€ BAföG.Also bei dem Betrag ist m.M. nach nix pfändbar - auch eine "Abzweigung" (so nennt man Pfändung bei Ämtern, wie ALG, etc.) halte ich für nicht zu erwarten.
Gibt es jetzt eine Kontopfändung oder eine Pfändung direkt beim BAföG-Amt?
Was kann ich denn machen?
Allerdings könnte eine Kontopfändung (oder an anderen Stellen) schon versucht werden - auf den Kosten bleibt zwar so der Gläubiger sitzen, weil es erst mal "fruchtlos" sein wird, aber es verursacht auch dir jede Menge Streß. Daher solltest du (wenn noch nicht geschehen) dein Konto in ein P-Konto umwandeln und vorallem erstmal alle Dispos löschen.
Erstmal sollte geprüft werden, ob man gegen Ausgangsurteil noch vorgehen kann (Frist!) und will (Chance/Streß?).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #