09-03-2009, 19:34
Eine allein erziehende Mutter eines Grundschulkindes muss nicht zwingend voll erwerbstätig sein. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall einer Mutter eines Achtjährigen in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
Denn im Alter von acht Jahren habe das Kind einen «persönlichen Betreuungsbedarf durch die Mutter als Hauptbezugsperson», befanden die Richter.
Leider noch nicht im Volltext erschienen.
http://www.an-online.de/news/topnachrich...aetig-sein
Denn im Alter von acht Jahren habe das Kind einen «persönlichen Betreuungsbedarf durch die Mutter als Hauptbezugsperson», befanden die Richter.
Leider noch nicht im Volltext erschienen.
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