14-08-2012, 08:04
(11-08-2012, 21:21)Das Nerdliche Orakel schrieb: Da fällt mir einer zu ein, den ich vor 15 Jahren auf der Uni kennen gelernt habe.Das ging damals auch schon nicht.
Er hatte ein hohes Gehalt als Computer-Fuzzi gehabt. Dann ist ihm seine Frau mit einem anderen reichen Kerl durchgegangen und wollte von ihm Unterhalt. Daraufhin wurde er Physik-Student und unpfändbar arm. Er sagte mir, dass der Neue so viel Geld habe, dass ihr (hier leider Mehrdeutige, er sagte "unser") Kind sehr gut versorgt sei.
Damals ging das wohl noch. Heute vermute ich, dass der Mann vergattert würde, weiterhin maximales Gehalt zu sorgen, weil es ja der Exe (das Kind ist nur vorgeschoben) zusteht.
Vermutlich hatte sie es deswegen unterlassen, ihn wegen Verletzung de Unterhaltspflicht anzuzeigen, weil ihr Neuer so viel Geld mitbrachte ....
Im Übrigen geht die Rechtsprechung davon aus, dass arbeiten muss und nicht studieren kann, wer ein Kind oder eine Familie zu versorgen hat.
Gleiches wird auch vom unterhaltspflichtigen Trennungsvater erwartet.
Aus meiner Sicht eine schlüssige Rechtsansicht, solange es diesen unsäglichen § gibt.
§ 170 StGB gehört aber auf den Müll!
Zwar haben sich Väter wie Mütter um ihre Kinder zu kümmern.
Das geht aber auch im Rahmen eines 50:50 Betreuungsmodells prima!
Und wenn eine geistig durchgeknallte Mutter das nicht will, dann soll sie sich ihr Geld meinetwegen auf dem Straßenstrich besorgen oder auf einen Lotto-Gewinn warten.
Ist das Kindeswohl dadurch nachteilig betroffen, muss man es (das Kind) ihr wegnehmen und nach 1680 III, 2. Alt. BGB ggf dem Vater übergeben.
Man könnte bei diesem Thema schon früh morgens kotzen ....