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Aussetzen des Unterhaltes?
#3
(14-08-2012, 16:45)frank schrieb: sollte meine tochter vom 18.09.12 über sechs wochen bei mir bleiben, würde das einen erheblichen aufwand (schon die fahrten zur schule) bedeuten.
kann der unterhalt dann aussetzen oder muss ich weiter in vollem umfang zahlen?

Zunächst hängt das davon ab, ob es einen Titel, Urteil, verbindliche Vereinbarung über den Unterhalt gibt. Falls nein, dann gibt es durchaus Verhandlungsspielraum (aber auch Streitpotential).

Das einfachste wäre, du triffst mit der Kimu eine einvernehmliche, schriftliche Regelung, wie das zu handhaben ist, bzgl. deines Aufwandes.

Ggfs. bei Einkommen unter ca. 1800 netto und geringem Vermögen, könnte auch der aufstockendes Bezug von ALGII geprüft werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Aussetzen des Unterhaltes? - von frank - 14-08-2012, 16:45
RE: Aussetzen des Unterhaltes? - von Nathan - 14-08-2012, 17:19
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