Das Gericht stellt lediglich einen vollstreckbaren Titel aus. Das gilt dann 30 Jahre und der Gläubiger kann versuchen daraus zu pfänden oder mit dem Titel-Schuldner eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Jugendämter fordern bei UVG meist 50.- monatlich - anbieten sollte man ihnen, wenn man will, allenfalls 5.- Wenn es nichts pfändbares gibt, werden sie auch damit allemal zufrieden sein.
Wenn der Gläubiger jetzt nichts pfändbares findet, dann später, oder nie.... Evtl. kann er auch mal die Rente pfänden. D.h. dann dass das erst ab Zahlungsbeginn wirkt und dann auch nur das weg ginge, was über dem Pfändungsfreibetrag läge.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht.
Wenn der Gläubiger jetzt nichts pfändbares findet, dann später, oder nie.... Evtl. kann er auch mal die Rente pfänden. D.h. dann dass das erst ab Zahlungsbeginn wirkt und dann auch nur das weg ginge, was über dem Pfändungsfreibetrag läge.
Es wird nichts so heiß gegessen, wie gekocht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #