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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#61
Es geht irgendwie vorranSmile

Ich schrieb ja eine Mail ans JA wo ich mitteilte das ich ab Sep die Differenz zum Mindestunterhalt direkt an das JA überweisen möchte.

Als P.s fügte ich die Frage hinzu ob ein Vorschlag existiert wegen der Lohnpfändung (ist ja auch umständlich so eine hin und herüberweiserei und rumrechnerei.

Heute kam die Antwort:

Zitat:Sehr geehrter Herr X,

sofern Sie mir einen Dauerauftrag zur Überweisung des Betrages von 174,35 EUR für die Zeit ab dem 01.09.2012 vorlegen, kann ich das Ruhen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aussprechen, so dass Ihr Arbeitgeber Ihnen danach den Lohn in vollem Umfang auszahlen kann.

Die Unterhaltszahlungen sind auf das nachfolgend genannte Konto des Landkreises xxxxxxx zu zahlen:

Kontoinfos

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 15-08-2012, 11:52

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