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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#68
Zitat:Altschulden jünger als ein Jahr hätten das Risiko erhöht, doch wieder gepfändet zu werden. Wenn das nicht versucht wurde, gibt es noch die Möglichkeit der Verwirkung. Es kann also durchaus passieren, dass eine Insolvenz gar nicht nötig wird.

Blöderweise leider doch, die Unterhaltschulden sind zwar ein grosser teil aber nicht der grösste.
Ich war ewig wegen eines Motorradunfalles arbeitslos, Kredite sind geplatzt, Überblick verloren etc..
Durch die PI bin ich in 6 Jahren schuldenfrei, normale Abzahlung würde weitaus länger dauern.

Aber zuerst muss die Schuldnerberatung die Akten sichten, hole mir am letzten Montag des Monats einen Termin für den nächsten, ist sicher einiges bei welches verjährt ist...dann bin ich auch da bisserl schlauer.

Und wenns zur Pi kommt, ist okay....die nächsten 4,5 Jahre bleibt mein jetziges Gehalt so wie es ist durch die Ausbildung, erst danach verdiene ich so um die 1300-1500 netto.
Durch die Pfändungsfreigrenzen ist das dann zu verschmerzen und in kurzer Zeit absolut schuldenfrei.

Und da kann ich dem Forum echt nur "DANKE!" sagen,..noch vor 2 Wochen wusste ich nicht wo ich nun zuerst was machen soll und rannte immer gegen eine Wand.
Erst durch das "in den richtigen Weg treten" habe ich soviel in so kurzer Zeit geschafft (für mich ist das enorm viel).

DANKE dafür!
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 15-08-2012, 12:51

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