09-03-2009, 20:39
Oops, hier ist doch der Volltext, leider ellenlang.
http://www.familienrecht-deutschland.de/...ue_Seite_2
Offenbar werden wieder einmal Mutter- und (angebliche) Kindesinteressen miteinander vermengt:
Eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen Betreuung eines Kindes kommt dann nicht in Betracht, wenn gegenwärtig keine zuverlässige Prognose über den Wegfall der mit der Betreuung verbundenen ehebedingten Nachteile möglich ist.
Liest sich wie ein Freibrief...
Revision bzw. Berufung wurden auch ausgeschlossen.
http://www.familienrecht-deutschland.de/...ue_Seite_2
Offenbar werden wieder einmal Mutter- und (angebliche) Kindesinteressen miteinander vermengt:
Eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs wegen Betreuung eines Kindes kommt dann nicht in Betracht, wenn gegenwärtig keine zuverlässige Prognose über den Wegfall der mit der Betreuung verbundenen ehebedingten Nachteile möglich ist.
Liest sich wie ein Freibrief...
Revision bzw. Berufung wurden auch ausgeschlossen.