15-08-2012, 17:32
(15-08-2012, 17:22)RobertK schrieb: Die Einkommensgrundlage für den Freibetrag reduziert sich auf 1200 Euro.Quatsch, du hast doch weiter minderjährige Kinder - auch wenn die überwiegend bei der Ex wohnen.
Widerspruch ist da immer richtig.
(15-08-2012, 17:22)RobertK schrieb: Nun aber steht der Volljährigen nun eine eigene Versicherungspauschale zu von 30 Euro?Ja.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #