16-08-2012, 14:02
Verhandlung von heute:
Anwältin und Richterin bliesen in ein "Horn". Mindestunterhalt ohne Wenn und Aber. Jedoch hat sie mich damit nicht kleinbekommen, wir werden ein Urteil sehen, geplant für Anfang Oktober. Für die dann folgenden Unterhaltszahlungen werde ich SGBII "verwenden" und die rückwirkenden Ansprüche vermutlich mit einer Inso auslöschen müssen.
Meine Argumente:
a) Für den Unterhalt von drei Kindern bräuchte ich ein Richtergehalt
b) Meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nachgewiesen (Attest)
c) Den Begriff der Leistungsunfähigkeit gibt es tatsächlich, sogar beim OLG Bremen (bin jetzt am AG Bremen)
wollte die Richterin nicht gelten lassen. Also Berufung, so wie es aussieht. Ich schaukel mich dann halt die Instanzen hoch, wenn´s so gewünscht ist. Die Richterin war nicht besonders froh darüber, dass ich mich nicht selbst "schuldig" bekannt habe. Mein Anwalt meint, sie käme an ein Beweisgutschachten nicht vorbei. Na dann lassen wir uns da mal überraschen.
Im Übrigen hat die Anwältin meiner EX nicht ein Vergleichsvorschlag gemacht. Fragt sich echt, wie ich mich dann hätte vergleichen können ?
Anwältin und Richterin bliesen in ein "Horn". Mindestunterhalt ohne Wenn und Aber. Jedoch hat sie mich damit nicht kleinbekommen, wir werden ein Urteil sehen, geplant für Anfang Oktober. Für die dann folgenden Unterhaltszahlungen werde ich SGBII "verwenden" und die rückwirkenden Ansprüche vermutlich mit einer Inso auslöschen müssen.
Meine Argumente:
a) Für den Unterhalt von drei Kindern bräuchte ich ein Richtergehalt
b) Meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nachgewiesen (Attest)
c) Den Begriff der Leistungsunfähigkeit gibt es tatsächlich, sogar beim OLG Bremen (bin jetzt am AG Bremen)
wollte die Richterin nicht gelten lassen. Also Berufung, so wie es aussieht. Ich schaukel mich dann halt die Instanzen hoch, wenn´s so gewünscht ist. Die Richterin war nicht besonders froh darüber, dass ich mich nicht selbst "schuldig" bekannt habe. Mein Anwalt meint, sie käme an ein Beweisgutschachten nicht vorbei. Na dann lassen wir uns da mal überraschen.
Im Übrigen hat die Anwältin meiner EX nicht ein Vergleichsvorschlag gemacht. Fragt sich echt, wie ich mich dann hätte vergleichen können ?