17-08-2012, 10:48
Ich bin kein Jurist-
aber tritt da nicht so etwas wie Strafklageverbrauch ein? Du bist wegen Unterhaltspflichtverletzung rechtskräftig verurteilt, richtig? Wieso kann dann die Staatsanwaltschaft wegen des gleichen Tatbestandes eine zweite Anklage erheben?
Austriake
aber tritt da nicht so etwas wie Strafklageverbrauch ein? Du bist wegen Unterhaltspflichtverletzung rechtskräftig verurteilt, richtig? Wieso kann dann die Staatsanwaltschaft wegen des gleichen Tatbestandes eine zweite Anklage erheben?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1