18-08-2012, 15:15
Gilt nur wenn du weder von ihr noch dem Kind was willst und du sicher bist, dass das Kind von dir ist:
Geh' ein paar Jahre in Ausland BEVOR du die Vaterschaft anerkennst. Dann ist sie Russin mit einem Kind ohne deutsche Staatsbürgerschaft und wenn ihr Visum abgelaufen ist, muss sie mit Kind ausreisen. Es sei denn, sie kriegt eine Duldung o.ä.
Solange du nicht Vater bist, gibts auch keine Unterhaltspflichtverletzung. Fang noch heute an dich drauf vorzubereiten. Wenn sie das Kind verliert kannst du jederzeit den Stecker rausziehen und hier bleiben.
Geh' ein paar Jahre in Ausland BEVOR du die Vaterschaft anerkennst. Dann ist sie Russin mit einem Kind ohne deutsche Staatsbürgerschaft und wenn ihr Visum abgelaufen ist, muss sie mit Kind ausreisen. Es sei denn, sie kriegt eine Duldung o.ä.
Solange du nicht Vater bist, gibts auch keine Unterhaltspflichtverletzung. Fang noch heute an dich drauf vorzubereiten. Wenn sie das Kind verliert kannst du jederzeit den Stecker rausziehen und hier bleiben.