19-08-2012, 10:41
(19-08-2012, 10:26)salvador schrieb: Den Vaterschaftstest wird sie erst nach der Geburt machen. Und von meinem momentanen Einkommen werde ich nur die 225 Euro Kindesunterhalt zahlen müssen.
Betreuungsunterhaltsansprüche dauern mindestens drei Jahre. Ab Geburt. Wenn du so lange beruflich rumeierst, zahlst du in der Tat "nur" Kindesunterhalt.
Aus deinen Erwägungen um Zwangsvaterschaft kannst du moralische oder Verhaltensrichtlinien ableiten, aber es nutzt dir rechtlich absolut nichts. Sobald das Blut vom Gehirn in deinen Legestachel abfliesst, bist du in diesem Land für die Pflichten der Folgen verantwortlich, ohne jedoch an Rechten partizipieren. Um das mal zu verdeutlichen:
Voller Unterhalt, keinerlei Mitbestimmung der Zwang zur rechtlichen Vaterschaft gilt auch, wenn eine Frau sich am Inhalt eines weggeworfenen Kondoms "bedient". Es gab sogar den Fall, dass eine ältere Frau nach einem rechtlich eindeutigen Kindesmissbrauch schwanger wurde, der Vater war trotzdem voll unterhaltspflichtig und wurde auch dazu verurteilt.
Siehe auch http://zwangsvaterschaft.wordpress.com/a...lpqbjht-1/