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Verfügung nicht beschwerdefähig?
#2
Es ist soweit richtig, dass es nicht den Fortgang des Verfahrens verhindert, aber es führt zu einer Verzögerung von mindestens weiteren acht Wochen. Plus weitere sechs, wenn man bedenkt, dass der Abgabegrund dem Gericht bekannt war, BEVOR der Anhörungstermin bestimmt wurde.
Im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot und die Tatsache, dass die KM damit unbegrenzt das Verfahren verzögern kann, wenn sie - wie bisher - alle drei Monate umzieht, scheint mir das durchaus relevant.
Im März 2012 haben wir den Antrag eingereicht. Innerhalb von vier Wochen sollte eigentlich ein erster Anhörungstermin stattfinden. Jetzt haben wir Ende August, und vor Ende September, vermutlich eher Ende Oktober ist nun nicht mehr mit einem Termin zu rechnen, womit wir dann 6 MONATE haben, in denen nicht einmal ein erster Termin stattgefunden hat! Dafür liegen nun Akten bei insgesamt drei verschiedenen Gerichten rum...
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Nachrichten in diesem Thema
Verfügung nicht beschwerdefähig? - von Jessy - 19-08-2012, 14:00
RE: Verfügung nicht beschwerdefähig? - von Jessy - 19-08-2012, 20:24
RE: Verfügung nicht beschwerdefähig? - von iglu - 19-08-2012, 20:45

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