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Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus!
#16
(20-08-2012, 10:41)Quixote schrieb: Da ich Aufgrund der Vernebelungstaktiken des Kinderklauamts die Anschrift meiner Tochter nicht kenne, weiss ich auch nicht, ob sie noch bei der Ex ist. (Wegen deren evtl. Zahlpflicht).

Die Pflicht zum Barunterhalt durch beide Eltern ist ab Volljährigkeit unanbhängig davon, wo das Kind lebt. Der Kindeswohnort kann sich nur auf den Anspruch des Kindes auswirken. Kinder mit eigenem Hausstand haben einen höheren Anspruch.

(20-08-2012, 10:41)Quixote schrieb: Habe im Trennungsfaq gelesen, dass UH Pflicht vorrangig ist und eher die Privatinso bevorzugt wird, dies wäre keine Option für mich.

Den Satz verstehe ich nicht. Um was gehts eigentlich konkret? Bist du in Privatinsolvenz und willst wissen, ob das Einfluss auf deine Unterhaltshöhe haben könnte? Oder planst du, in Privatinsolvenz zu gehen? Unterhaltspflichten laufen trotz Privatinsolvenz weiter.

(20-08-2012, 10:41)Quixote schrieb: Es geht mir also um Schadensbegrenzung. dazu wäre es aber wichtig zu wissen, ob die Ex (wiederverheiratet) evtl. auch pflichtig ist.

Ihr Familienstand spielt keine Rolle. Es kommt nur auf ihre Einkommenshöhe an. Wenn sie Hausfrau ohne eigenes Einkommen ist, wäre sie bei volljährigen privilegierten Kindern zwar de jure gesteigert erwerbsobliegen und hätte zu arbeiten, aber de facto drücken die Richter dann beide Augen zu.
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RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von Ibykus - 12-07-2012, 00:22
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von blue - 14-07-2012, 00:46
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von p__ - 20-08-2012, 11:15
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von blue - 20-08-2012, 13:33

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